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LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.1994 - 3 Ta 113/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hilfe zum Lebensunterhalt; Lebensführung; Prozeßkostenhilfe ; Wirtschaftlicher Mindestbedarf; Sozialhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 03.03.1994 - 4 Ca 19/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.1994 - 3 Ta 113/94
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2004 - 10 Ta 268/04
Berücksichtigung von Sozialhilfe bei der Prozesskostenhilfebewilligung
Nach zutreffender Ansicht (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 17.06.1994, AZ: 3 Ta 113/94) gehört die vom Sozialamt gewährte laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (ebenso wie das staatlich gewährte Kindergeld; LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 22.07.1994, AZ: 11 Ta 122/94) nicht zu dem gemäß § 115 ZPO für die Ratenfestsetzung zu berücksichtigenden Einkommen.